Im Sterbefall ist in Deutschland die ärztliche Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben. Diese kann prinzipiell jeder Arzt durchführen. Die erste Anlaufstelle für die Angehörigen ist in diesem Fall normalerweise der behandelnde Hausarzt.  

Sollte ihr Hausarzt keine Kapazitäten haben die ärztliche Leichenschau durchzuführen oder sollte der Tod außerhalb der Praxisöffnungszeiten eintreten, kümmern wir uns gerne um die ärztliche Leichenschau und die Ausstellung der amtlichen Todesbescheinigung. Besonders wichtig ist uns hierbei der pietätvolle Umgang mit dem Verstorbenen und den Angehörigen. 

Durchführung der Leichenschau

Auf der amtlichen Todesbescheinigung werden nach der Leichenschau der genaue Sterbezeitpunkt sowie alle Ursachen und Umstände des Todes dokumentiert. Die Leichenschau dient der genauen Feststellung dieser Informationen. 

Ablauf der Leichenschau 

Erhebung der Krankenvorgeschichte (Anamnese): Der Arzt wird Sie zu Vorerkrankungen und Klinikaufenthalten befragen. Es ist wichtig, dem Arzt eine möglichst vollständige Krankengeschichte des Verstorbenen zu geben. Dies kann im persönlichen Gespräch erfolgen. Nützlich sind dabei ärztliche Dokumente, Arztbriefe, Entlassungsschreiben, Medikamentenlisten und Medikationspläne sowie die Pflegemappe des Pflegedienstes. Oftmals kann auch der Hausarzt oder Pflegedienst telefonisch ergänzende Informationen geben. Es ist hilfreich, entsprechende Telefonnummern im Voraus bereitzuhalten. 

Körperliche Untersuchung des Verstorbenen: Der Gesetzgeber schreibt eine Untersuchung ohne Bekleidung vor. Zunächst wird die Vorderseite des Verstorbenen untersucht, danach wird er gedreht, um die Rückseite zu inspizieren. Eine entsprechende Fotodokumentation ist sinnvoll. Eine vollständige Entkleidung und das Drehen zur Inspektion der Körperrückseite sind gesetzlich vorgeschrieben. 

Wir bitten Sie, vor der Leichenschau möglichst wenig zu verändern. Insbesondere ist es nicht sinnvoll, den Verstorbenen für seinen letzten Weg einzukleiden. Nutzen Sie die Zeit, um mit dem Verstorbenen Abschied zu nehmen, Verwandte und Freunde einzuladen und gemeinsam zu trauern. 

Anwesend sein oder nebenan warten? 

Es steht Ihnen frei, bei der Leichenschau anwesend zu sein oder in einem anderen Raum zu warten. Viele Angehörige empfinden es als hilfreich, anwesend zu sein. Andere bevorzugen es, erst nach Abschluss der Untersuchung zurückzukehren.  

Wenn die Todesursache nicht geklärt werden kann… 

Sollte die Todesursache im Rahmen der Leichenschau nicht eindeutig geklärt werden können (z.B. bei fehlenden Vorerkrankungen) oder Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesart (z.B. Unfall oder Suizid) vorliegen, ist die Polizei zu informieren. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass eine Obduktion durchgeführt wird. 

Wen sollte ich im Sterbefall informieren?

Sollte sich der Sterbefall in einem Pflegeheim oder bei Ihnen zu Hause ereignet haben, können Sie uns jederzeit direkt benachrichtigen.

Es gibt jedoch Situationen, in denen es ratsam ist, die Polizei zu informieren. Dazu gehören insbesondere Fälle, bei denen der Verdacht auf Suizid, Fremdeinwirkung oder Unfalltod besteht.

Darüber hinaus kann es vorkommen, dass bereits beim Eintreten des Todes oder beim Auffinden des Verstorbenen der Rettungsdienst oder die Polizei vor Ort sind - zum Beispiel nach einer erfolglosen Reanimation oder einer Wohnungsöffnung.

In solchen Fallen ist es üblich, dass Polizei oder Rettungsdienst eigenständig einen Arzt hinzuziehen.

Kosten der Leichenschau

Der Gesetzgeber schreibt die ärztliche Leichenschau vor, jedoch werden die Kosten dafür nicht von der Krankenkasse übernommen. In bestimmten Einzelfällen können die Kosten von Sozialkassen getragen werden, insbesondere wenn Sie beim zuständigen Sozialamt eine Sozialbestattung beantragt haben. 

Es ist gesetzlich vorgesehen, dass sich die Angehörigen eines Verstorbenen um dessen Beisetzung kümmern. Dazu gehört auch die Übernahme der Kosten für die ärztliche Leichenschau. 

Wer hat die Leichenschau zu veranlassen? 

Die Bestattungsverordnung (BayBestV) regelt, wer die Leichenschau zu veranlassen hat: 

  • der Ehegatte oder Lebenspartner, 
  • die Kinder, 
  • die Eltern, 
  • die Großeltern, 
  • die Enkelkinder, 
  • die Geschwister, 
  • die Kinder der Geschwister des Verstorbenen, 
  • die Verschwägerten ersten Grades, 
  • die Personensorgeberechtigten, 
  • der Betreuer, sofern die Sorge für die Person des Verstorbenen zu seinen Aufgaben gehörte, 
  • in Krankenhäusern der leitende Arzt; bei mehreren Abteilungen, der leitende Abteilungsarzt, 
  • in Heimen, Pflegeheimen, Altenheimen, Altenwohnheimen, Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen, Therapieeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften sowie in Justizvollzugsanstalten, der Leiter der Einrichtung, 
  • und weitere hier nicht aufgeführte Personen. 

Die Kosten der Leichenschau sind von den genannten Personen zu tragen (BestG Art. 4). Eine Ausschlagung der Erbschaft bedeutet nicht automatisch, dass keine Zahlungspflicht besteht. 

Welche Kosten fallen an? 

Wir berechnen Ihnen ausschließlich die Kosten, die gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) festgelegt sind, mit einfachem Satz. Seit dem 01.01.2020 gilt die vom Bundestag und Bundesrat verabschiedete Anpassung des Leichenschauentgelts. 

Für die Leichenschau: 

  • GOÄ-Ziffern 100 oder 101 und Zuschlag 102. 
  • Zeitzuschläge für Einsätze bei Nacht oder am Wochenende: F, G, H. 
  • Wegegeld gemäß GOÄ §8 bzw. §9. 
  • Auslagenersatz für den Durchschreibesatz „Todesbescheinigung Bayern“. 

Fairness bei den Kosten der Leichenschau 

Eine transparente, nachvollziehbare und korrekte Abrechnung ist uns wichtig. In der Phase der Trauer sollen Sie sich nicht mit der Bezahlung von Rechnungen beschäftigen müssen. Daher bemühen wir uns, unsere Kosten vorab mit Ihrem Bestatter zu verrechnen. 

Leichenschau Nürnberg


Für die ärztliche Leichenschau kommen wir direkt zum Sterbeort. Unsere Kernregion umfasst den Großraum Nürnberg, Fürth und Erlangen sowie die umliegenden Orte Lauf, Heroldsberg, Herzogenaurach, Stein, Zirndorf, Eckental, Wendelstein und Feucht. Eine Übersicht über unsere Einsatzgebiete finden Sie auf der Karte. Liegt Ihr Anliegen außerhalb des markierten Bereichs, kontaktieren Sie uns bitte.


Rollnerstr. 55

90408 Nürnberg


0176/21845241

info@leichenschau-nuernberg.de

 

 

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